Prinzipiell unterscheiden wir 2 Füllungsmethoden zur Wiederherstellung von kariösen Zähnen:
1. Die direkte Füllung
2. Die Einlegefüllung - Inlay:
1. Die direkte Füllung: Bei der nach Kariesentfernung Füllungsmaterial, weich - plastisch, in
den Defekt eingebracht, und im Mund ausgehärtet wird.
Es sind dies die a) Composite, b) Glasionomerzemente und c) Amalgame.
2. Die Einlegefüllung - Inlay: Hochwertige Versorgung, im Labor vom Techniker angefertigt.
Composite:
Sind dentale Kunststoffe, bestehend aus Glas- oder Quarzpartikel
in Kunststoff als Bindemittel. Da hiebei zwei
unterschiedliche Materialien - nämlich Composit und
Zahnschmelz verbunden werden, müssen spezielle
Haftvermittler verwendet und der Zahnschmelz
entsprechnend vorbehandelt werden.
Verwendung von Compositen: im Frontzahnbereich, bei Zahnhalsdefekten, sowie kleinen
Defekten im Backenzahnbereich, wo sie sowohl ästhetisch, als auch funktionell höchsten
Ansprüchen genügen.
Ein gewisser Nachteil besteht jedoch darin, daß Composite die Tendenz haben beim Aushärten
zu schrumpfen. Diese Eigenschaft kann bei unsachgemäßer
Anwendung zu Randspalten und so zu neuerlichem
Bakterienzutritt führen. Da diese Füllungen nicht sehr
kaudruckbeständig sind, sollte man sie bei großen
Defekten der Mahlzähne, nicht einsetzen. Der
zahnärztliche Zeitaufwand im Vergleich zu einer
Amalgamfüllung ist etwa 2 bis 3 mal so groß. Damit sind
auch die höheren Kosten erklärt.
Glasionomere:
Sind komplexe zahnärztl. Zemente mit sehr hoher
Bioverträglichkeit. Eine ständige Fluoridabgabe
beugt Neuerkrankungen vor. Sie besitzen jedoch eine
begrenzte Lebensdauer und werden deshalb
hauptsächlich im Milchgebiß, für
Zahnhalsfüllungen, sowie als Aufbaufüllung unter
Kronen, Brücken und Inlays verwendet.
Amalgam:
Seit über 100
Jahren ist Amalgam das Standardfüllmaterial für das
Seitenzahngebiet. Auf Grund gestiegener ästhetischer
Anforderungen, aber vor allem wegen immer wieder
diskutierten Nebenwirkungen des darin enthaltenen
Quecksilbers wird dieses Füllmaterial immer
zurückhaltender verwendet. Hiebei ist zu bedenken,
daß vor allem das Legen, sowie Herausbohren einer
Amalgamfüllung für den Organismus eine erhöhte
Quecksilberbelastung darstellt. Bei Kindern und
Schwangeren sollte daher von diesen Arbeiten
abgesehen werden.
Falls große Defekte im
Backenzahnbereich bestehen und der Patient in
absehbarer Zeit keine techn. Versorgung mit Inlays
durchführen lassen möchte, haben Amalgame auf Grund
der guten konservierenden Eigenschaften nach wie vor
eine Berechtigung in der Zahnarztpraxis.
Sie als Patient können mitbestimmen!
Nur durch optimale Zahnpflege und
vorbeugende Maßnahmen sichern Sie sich auch in
Zukunft gesunde Zähne und ein schönes Lächeln.
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