Kosten kieferorthopädischer Behandlungen
Information zur “Gratis-Zahnspange”
Wir sind eine Kassenordination für allgemeine Zahnheilkunde. Für den Bereich der festsitzenden Kieferorthopädie mit Brackets ab dem vollendeten 10.Lebensjahr sind wir eine Wahlarztordination. Einige kieferorthopädische Einzelleistungen und Behandlungen (Interzeptive Behandlungen) können nach Beantragung über die Krankenkasse direkt verrechnet werden.
Kinder/Jugendliche während bzw. nach dem Zahnwechsel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben nach Antragstellung und Bewilligung Anspruch auf Erstattung eines Zuschusses durch die Krankenkasse wenn eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung vorliegt, deren Korrektur aus medizinischen Gründen erforderlich ist (IOTN 4 oder 5, wird bei der Erstberatung festgestellt). Es werden dann 80% des jeweils aktuellen Kassenvertragstarifs von Ihrer Krankenkasse als Zuschuss zur Behandlung erstattet.
Vor Behandlungsbeginn wird dafür von uns ein Antrag bei der Krankenkasse eingereicht. Bei positiver Prüfung wird ein Zuschuss erstattet. Da der Kassenvertragstarif (jährlich) angepasst wird kann die konkrete Höhe des Zuschusses bei IOTN 4 und 5 (= Krankenkassenzahnspange, oft auch als “Gratiszahnspange” bezeichnet) erst bei Vorliegen der Bewilligung der Behandlung durch die Kasse festgestellt werden. Zum Beispiel erstattet die Wiener GKK derzeit (Stand Jänner 2023) nach unserem Wissensstand 80% von € 4160.-, also € 3328,-, aufgeteilt in mehrere Teilzahlungen.
Siehe auch Informationen zur Gratiszahnspange auf der Website des Verbandes Österreichischer Kieferorthopäden: http://voek.info/index.php/faq-gratis-zahnspange
Bei Erwachsenen bzw. weniger ausgeprägten Fehlstellungen liegt ein Zuschuss im Ermessen der jeweiligen Kranklenkasse. Da einzelne Kassen unterschiedliche Regelungen haben, muss das im Einzelfall abgeklärt werden. Die BVA zahlt beispielsweise höhere Fixzuschüsse auch bei IOTN 3 Fehlstellungen.
Manche privaten Kranken- oder Zahnzusatzversicherungen beinhalten Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.
Hier ein Überblick über die in meiner Ordination (Stand Jänner 2023) anfallenden Kosten. Die Preisangaben sind fix, aber die Zuschusssituation ist ohne Gewähr, weil Änderungen durch die Kassen jederzeit erfolgen können. Es wird in meiner Ordination ein Heilkostenplan erstellt, der der Versicherung vorgelegt wird. Mit der Behandlung kann nach der Zusage der Krankenversicherung begonnen werden, wobei damit zu Behandlungsbeginn auch die Kostensituation bekannt ist.
Kostenübersicht
Erstberatung – Kassenleistung
Beratungsgespräch, IOTN-Feststellung
Kieferorthopädische Planung
Röntgenbilder, kieferorthopädischer Fotostatus, Gipsmodelle, Kiefergelenksuntersuchung nach Bedarf. Auswertung und Therapiegespräch.
Kosten: € 400,- (Bei Gesamtbehandlung ist das ein Teil der Gesamtkosten, wird aber nach der Planung verrechnet)
Frühbehandlung Milchgebiss (ca. 4.-6. Lebensjahr)
Frühes Wechselgebiss (ca. 6.-8. Lebensjahr)
Spätes Wechselgebiss (ca. 9.-11. Lebensjahr)
Therapie von Kreuzbissen (seitlich oder vorne) mit herausnehmbaren Apparaturen (“aktive Platten”)
Behandlungsdauer ca. 1 bis 2 Jahre
Therapie von ausgeprägten Kieferfehlstellungen (z. B. Unterkiefer zu weit hinten oder zu weit vorne) mit myofunktionellen Problemen (Mundatmung, inkompetenter Lippenschluss, Einlagerung der Unterlippe hinter den oberen Schneidezähnen etc.)
Behandlungsdauer ca. 1 bis 2 Jahre
Diese Behandlungen sind “interzeptive Behandlungen” mit überwiegend abnehmbaren Geräten und werden nach Antragstellung und Genehmigung durch die Kasse bei IOTN 4 und 5 zur Gänze übernommen (inkl. 1 Reparatur).
Der Kassentarif bei den Gebietskrankenkassen für interzeptive Behandlungen beträgt derzeit 920,- Euro. Bei IOTN 1 – 3 stellt diese notwendige Behandlung allerdings eine Privatleistung dar. Es werden dafür nach internen Richtlinien der jeweiligen Krankenkasse manchmal Kostenzuschüsse gewährt. In meiner Ordination werden diese Leistungen in der Höhe des jeweiligen Kassentarifs als Wahlarzthonorar abgerechnet. Eine konkrete Abklärung ob überhaupt und wenn ja in welcher Höhe ein Kostenzuschuss der Krankenversicherung gewährt wird kann mit einem Antrag vor Behandlungsbeginn abgeklärt werden.
Ende Zahnwechsel – bleibendes Gebiss (ca. 12.-18. Lebensjahr)
Hauptbehandlungszeitraum für Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen mit festsitzenden Apparaturen (Multibracket-Apparaturen)
Behandlungsdauer 2 bis 3 Jahre
Kosten in meiner Ordination (Pauschaltarif auf 3 Teilzahlungen aufgeteilt, unabhängig von der tatsächlichen Behandlungsdauer)
Behandlungsbeginn: 2600,- (Planung 400,- wird angerechnet)
Nach 12 Monaten: 1800,-
Bei Behandlungsende: 1100,-
Gesamtkosten zwischen € 4.800,- und € 5.600,- (Pauschale).
Sie erhalten bei IOTN 4 und 5 – Fällen von Ihrer Kasse bei Vorabbewilligung 80% des Kassenvertragstarifes in drei Teilbeträgen rückerstattet. Beispielsweise erstattet Wiener GKK derzeit nach unserem Wissenstand € 3328 (=80% von € 4160) in 3 Teilberägen von (geschätzt) € 1420, € 900, €1000). Da die Erstattung nach den jeweils gültigen Regeln der Krankenversicherung erfolgt kann für deren Höhe und Auszahlungszeitpunkte keine Verantwortung übernommen werden und werden diese Zahlen lediglich zur unverbindlichen Information angeführt.
Erfolgskontrollen durch die Versicherung sind obligat.
Bei der Verwendung zahnfärbiger Keramikbrackets ist die Rückerstattung durch die Gebietskrankenkassen ausgeschlossen, die gesamte Behandlung gilt dann als Privatleistung.
Schienentherapie mit Aligner (Invisalign oder andere)
Therapie mit transparenten Kunststoff-Schienen (Aligner, z.B. Invisalign)
Behandlungsdauer 1 bis 3 Jahre
Kosten zwischen € 4.200,- und € 6.000,- (Pauschale). Es kann nur in Ausnahmefällen mit einem Zuschuss der Krankenkassen nach deren Ermessen gerechnet werden und kann beim Erstgespräch besprochen werden, ob eine Chance besteht. Es muss dann noch im Einzelfall mit der Krankenkasse abgeklärt werden.
Bleibendes Gebiss – Behandlungen nach dem 18. Lebensjahr
Therapie von Zahnfehlstellungen mit außenliegender, festsitzender Apparatur (Metall- oder Keramikbrackets)
Behandlungsdauer 2 bis 3 Jahre
Kosten zwischen € 4.800,- und € 5.650,- (Pauschale).
Auf Wunsch werden zahnfärbige Keramikbrackets verwendet (je Kiefer Zusatzkosten von 300,- Euro).
Vor Behandlungsbeginn wird ein Antrag zur Krankenkasse geschickt. Eine Bezuschussung liegt im Ermessen der Krankenkasse.
Retention
Stabilisierung des Behandlungsergebnisses mit Schienen oder geklebter innenliegender Draht (Eckzahn bis Eckzahn)
Kosten für die erstmalige Anfertigung sind in der Behandlungspauschale inkludiert.