Zahnarzt Dr.Krampf-Farsky
In meiner Artikelsammlung finden Sie Informationen zu vielen Fragen der Zahnheilkunde.
Alle Informationen aus dem Internet können nur allgemeiner Art sein. Für eine konkrete Diagnose und Behandlungsplanung ist immer der Besuch bei Ihrem Zahnarzt erforderlich.
Ihre Dr.Eva Krampf-Farsky
 
Dr. Eva Krampf-Farsky
Hauptstraße 98 / Haus 2 / Top 3
2344 Maria Enzersdorf

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FAQ: Kronen


  1. Veneer oder Krone bei wurzelbehandeltem Zahn?

    Frage:
    Nachdem mir ein wurzelbehandelter Schneidezahn abgebrochen ist, habe ich eine Krone erhalten, die jedoch wenig ästhetisch wirkt (metallenes Durchscheinen). Ist es möglich, hier durch ein Veneer oder eine andere Krone eine ästhetischere Lösung zu erreichen?

    Antwort:
    Ein Veneer kann bei ausreichend gesunder Zahnsubstanz in Erwägung gezogen werden. Es gibt Metallkeramikkronen, Vollkeramikkronen und Galvanokronen, die alle auch bei wurzelbehandelten Zähnen eingesetzt werden können. Dafür ist es meist erforderlich vorher einen Stift zu setzen. Wahrscheinlich ist in Ihrem Fall eine Keramikkrone die ästhetisch bessere Lösung. Das müssten Sie mit Ihrem Zahnarzt genau abklären.


  2. Ästhetisches Problem bei Brücke!?

    Frage:
    Ich habe seitlich eine Brücke (1 Zahn fehlte mir), welche allerdings bei einem bestimmten Lichteinfall (bes. gedämpftes Licht) schwarz schimmert, was schlimm aussieht. Was kann man in dem Fall tun, damit die Brücke heller aussieht, gibt es hier eine Möglichkeit?

    Antwort:
    Nur eine neue Brücke, bei der die Farbe besser abgestimmt ist oder eventuell eine Vollkeramikkrone, die transluzenter aussieht. Brücken oder Kronen kann man nicht bleichen oder aufhellen.

    Zusätzlich benötigen Sie wahrscheinlich vorher einen Stift (gegossenes Gold oder Keramik).


  3. Fertigstellen von halbfertigen Kronen durch einen anderen Arzt?

    Frage:
    Ein Bekannter von mir war vor längerer Zeit in Ungarn und hat sich provisorische Kronen machen lassen. Diesen Zahnarzt gibt es jetzt allerdings nicht mehr. Er hatte schon bei mehreren Zahnärzten angefragt ob sie ihm die Zähne richten können, und alle Ärzte sagten ihm, er soll wieder nach Ungarn fahren, sie machen es nicht. Da ein Arzt aber verpflichtet ist zum Helfen, ist das doch Hilfeverweigerung. Ich hoffe, Sie können meinem Bekannten weiterhelfen.

    Antwort:
    Üblicherweise greift ein Zahnarzt nicht in die laufende Arbeit eines anderen Kollegen ein, es sei denn auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten. Es ist also üblich beim "Hersteller" zu reklamieren. Das gilt natürlich nicht für akute Schmerzen. Hier ist der Arzt in akut bedrohlicher Situation zur Hilfeleistung verpflichtet, sicher aber nicht zur Nacharbeit bei schlechten Arbeiten.


  4. Voraussetzung für Stiftzähne!?

    Frage:
    Ich habe vor 2 Monaten durch einen Unfall einen Schneidezahn verloren. Dieser Zahn wurde schon vor mehreren Jahren einmal behandelt, damals wurde ein Wurzelbehandlung durchgeführt und danach das Loch geschlossen. Ich hatte danach nie mehr Probleme mit diesem Zahn. Nun habe ich bemerkt, dass der Rest vom Zahn eigentlich sehr stark braun verfärbt ist. Meine Frage ist nun: welche Voraussetzungen für einen Stiftzahn vorhanden sein müssen oder welche Alternativen es dafür gäbe.

    Antwort:
    Ist Ihr wurzelbehandelter Zahn gebrochen? Wenn ja, ist das eigentlich typisch für einen Zahn, bei dem die eigentliche Wurzelbehandlung schon Jahre zurückliegt. Dieser Zahn hat ja auch keine Blutversorgung mehr und wird dadurch spröde und brüchig. Vor einem Stiftzahn muß ein Röntgenbild gemacht werden, um abzuklären, ob der Zahn an der Wurzelspitze sauber, d.h. nicht beherdet ist. Wenn ja, kann Stiftaufbau und Krone gemacht werden.

    In der Front wäre auch eine Vollkeramikkrone (Procera - Krone) möglich, das sind sehr transluzente und natürlich aussehende Kronen.

    Ist Ihr Zahn nicht gebrochen, so könnte die Verfärbung möglicherweise auch mittels "Internal Bleaching" behoben werden.



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